Angebote der Fahrerlaubnisklassen
bei einer Erweiterung nach 2015, ist kein weiterer Erste Hilfe Nachweis erforderlich...!

PKW Klassen
B/B 96/BE & B 196
Info Fahrerlaubnis Klasse B / BF 17 / B 197 / B 78 (Automatik)
Voraussetzung Klasse B / BF 17 / B 197 / B 78
Mindestalter
= 18 Jahre
= 17 Jahre bei BF 17 (begleitetes Fahren)
Nachweise
= Erste Hilfe (9UE), Sehtest, biometrisches Passbild
Beschreibung Klasse B / BF 17 / B 197 / B 78
Kfz bis 3.500 Kg zGM inkl. Anhänger bis max 750 Kg zGM
= in der Kombination max. 4.250 Kg zGM
Kfz bis 3.500 Kg zGM inkl. Anhänger schwerer als 750 Kg zGM
= in der Kombination max 3.500 Kg zGM
Ausbildung Klasse B / BF 17 / B 197 / B 78 (Automatik)
Ausbildung Klasse B / BF 17 / B 197 / B 78
Theorie
= 12 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Ersterwerb)
= 6 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Erweiterung)
= plus 2 Doppel Std. a 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxis
= 5 Std. a 45 Minuten ÜL (Landstraße),
= 4 Std. a 45 Minuten AB (Autobahn),
= 3 Std. a 45 Minuten NF (Nachtfahrt)
Praxis B 197
= mind. 10 Std. a 45 Minuten SN (Schaltnachweis) auf einem Schaltfahrzeug der Klasse B
plus mindestens 15 Minuten Testfahrt
ÜST Übungsstunden/Grundfahraufgaben) variieren je nach Bewerber zwischen 5x bis 35x 45 Minuten
Info Fahrerlaubnis Klasse B Schlüsselzahl 96
Voraussetzung Klasse B 96
Mindestalter
= 18 Jahre
= 17 Jahre bei BF 17 (begleitetes Fahren)
Nachweise
= Sehtest, biometrisches Passbild
Beschreibung Klasse B 96
Kfz bis 3.500 Kg zGM inkl. Anhänger schwerer als 750 Kg zGM
= in der Kombination max. 4.250 Kg zGM
Ausbildung Klasse B Schlüsselzahl 96
Ausbildung Klasse B 96
Theorie
= 2,5 Stunden (150 Minuten), in dem unter anderem Themen wie Fahrzeugdynamik, richtiges Beladen und andere Verkehrsteilnehmer behandelt werden
Praxis
= 3,5 Stunden (210 Minuten) praktische Übungen mit dem Anhänger, einschließlich Rangieren, Einparken, Ausweichen und Gefahrenbremsung
= sowie 60 Minuten im öffentlichen Straßenverkehr
Bemerkung
Die Ausbildung umfasst keine theoretische und keine praktische Prüfung
Info Fahrerlaubnis Klasse BE (BF 17)
Voraussetzung Klasse BE (BF 17)
Mindestalter
= 18 Jahre
= 17 Jahre bei BF 17 (begleitetes Fahren)
Nachweise
= Sehtest, biometrisches Passbild
= Vorbesitz der FE Klasse B (bei der Klasse B197 wird die FE Klasse BE mit SZ78 erteilt)
Beschreibung Klasse BE (BF 17)
Kfz bis 3.500 Kg zGM inkl. Anhänger bis 3.500 Kg zGM
= in der Kombination max. 7.000 Kg zGM
Ausbildung Klasse BE (BF 17)
Ausbildung Klasse BE (BF 17)
Theorie
= keine theoretische Ausbildung
Praxis
= 3 Std. a 45 Minuten ÜL (Landstraße),
= 1 Std. a 45 Minuten AB (Autobahn),
= 1 Std. a 45 Minuten NF (Nachtfahrt)
ÜST/GF (Übungsstunden, Grundfahraufgaben) variieren je nach Bewerber zwischen 2 bis 5 Std. a 45 Minuten
Bemerkung
Die Ausbildung umfasst keine theoretische Prüfung
Info Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Voraussetzung Klasse B 196
Mindestalter
= 25 Jahre
Nachweise
= Sehtest, biometrisches Passbild
= mindestens 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse der Klasse B
Beschreibung Klasse B 196
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm,
einer Motorleistung von bis zu 11KW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum
Gewicht 0,1 KW/Kg nicht übersteigt.
Bemerkung
Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.
Der Stufenführerschein (Aufstieg) ist nicht möglich.
Ausbildung Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Ausbildung Klasse B 196
Theorie
= 4x 90 Minuten im klassenspezifischen Unterricht
Praxis
= 10x 45 Minuten;
davon sind 1x UW, 2x ÜST, 3x GF, 3x ÜL (Landstraße), 1x AB (Autobahn)
Bemerkung
Die Ausbildung umfasst keine theoretische und keine praktische Prüfung

Motorrad Klassen
AM/A1/A2 und A
Info Fahrerlaubnis Klasse AM (Roller)
Voraussetzung Klasse AM
Mindestalter
= 16 Jahre
= 15 Jahre (Deutschland)
Nachweise
= Erste Hilfe (9UE), Sehtest, biometrisches Passbild
Beschreibung Klasse AM
Kleinkrafträdern, zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
Ausbildung Klasse AM (Roller)
Ausbildung Klasse AM
Theorie
= 12 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Ersterwerb)
= 6 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Erweiterung)
= plus 2 Doppel Std. a 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxis
= keine besonderen Ausbildungsfahrten
= Anleitung und Hinweise, vor und während den Fahraufgaben
ÜST Übungsstunden/Grundfahraufgaben) variieren je nach Bewerber zwischen ca 3x bis 10x 45 Minuten
Info Fahrerlaubnis Klasse A1 (Leichtkraftrad)
Voraussetzung Klasse A1
Mindestalter
= 16 Jahre
Nachweise
= Erste Hilfe (9UE), Sehtest, biometrisches Passbild
Beschreibung Klasse A1
Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Des Weiteren dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW gefahren werden.
Ausbildung Klasse A1 (Leichtkraftrad)
Ausbildung Klasse A1
Theorie
= 12 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Ersterwerb)
= 6 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Erweiterung)
= plus 4 Doppel Std. a 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxis
= 5 Std. a 45 Minuten ÜL (Landstraße),
= 4 Std. a 45 Minuten AB (Autobahn),
= 3 Std. a 45 Minuten NF (Nachtfahrt)
ÜST/GF (Übungsstunden, Grundfahraufgaben) variieren je nach Bewerber zwischen ca 5 bis 15 Std. a 45 Minuten
Info Fahrerlaubnis Klasse A2 (Krafträder bis 35kw)
Voraussetzung Klasse A2
Mindestalter
= 18 Jahre
Nachweise
= Erste Hilfe (9UE), Sehtest, biometrisches Passbild
Beschreibung Klasse A2
Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg, wobei das Motorrad nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sein darf
Ausbildung Klasse A2 (Krafträder bis 35kw)
Ausbildung Klasse A2
Theorie
= 12 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Ersterwerb)
= 6 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Erweiterung)
= plus 4 Doppel Std. a 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
= bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 entfällt theoretische Ausbildung und Prüfung
Praxis
= 5 Std. a 45 Minuten ÜL (Landstraße),
= 4 Std. a 45 Minuten AB (Autobahn),
= 3 Std. a 45 Minuten NF (Nachtfahrt)
ÜST/GF (Übungsstunden, Grundfahraufgaben) variieren je nach Bewerber zwischen ca 5 bis 15 Std. a 45 Minuten
= bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die praktische Ausbildung, allerdings ist eine praktische Prüfung nötig
Info Fahrerlaubnis Klasse A (Krafträder)
Voraussetzung Klasse A
Mindestalter
= 24 Jahre
= 21 Jahre (SZ 80)
= 20 Jahre (Aufstieg / Stufenführerschein)
Nachweise
= Erste Hilfe (9UE), Sehtest, biometrisches Passbild
Beschreibung Klasse A
Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Trikes gefahren werden, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen
Ausbildung Fahrerlaubnis Klasse A (Krafträder)
Ausbildung Klasse A
Theorie
= 12 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Ersterwerb)
= 6 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Erweiterung)
= plus 4 Doppel Std. a 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
= bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 entfällt theoretische Ausbildung und Prüfung
Praxis
= 5 Std. a 45 Minuten ÜL (Landstraße),
= 4 Std. a 45 Minuten AB (Autobahn),
= 3 Std. a 45 Minuten NF (Nachtfahrt)
ÜST/GF (Übungsstunden, Grundfahraufgaben) variieren je nach Bewerber zwischen ca. 5 bis 15 Std. a 45 Minuten
= bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die praktische Ausbildung, allerdings ist eine praktische Prüfung nötig

Klasse L und
Mofa Prüfbescheinigung
Info Fahrerlaubnis Klasse L
Voraussetzung Klasse L
Mindestalter
= 16 Jahre
Nachweise
= Erste Hilfe (9UE), Sehtest, biometrisches Passbild
Beschreibung Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für LoF Zwecke bestimmt und eingesetzt werden. Mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h und Kombination von diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderwagen mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombination von diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Ausbildung Klasse L
Ausbildung Klasse L
Theorie
= 12 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Ersterwerb)
= 6 Doppel Std. a 90 Minuten im Grundstoff (Erweiterung)
= plus 2 Doppel Std. a 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxis
= keine Ausbildung
Info Mofa Prüfbescheinigung
Voraussetzung Mofa Prüfbescheinigung
Mindestalter
= 15 Jahre
= 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
Nachweise
= biometrisches Passbild
Beschreibung Mofa Prüfbescheinigung
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel, wenn ihre Bauart dafür Gewähr bietet, das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas). Besondere Sitze für Kinder unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Ausbildung Mofa Prüfbescheinigung
Ausbildung Mofa Prüfbescheinigung
Theorie
= 6 Doppel Std. a 90 Minuten. Er umfasst zum Beispiel die Handhabung des Mofas, das Bremsen, Wenden und das Ausweichen.
Praxis
mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten